Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln
Anträge sind schriftlich an den Vorstand der Stiftung zu richten:
Rückenwind
Stiftung für Kinder und Jugendliche in Damme
Osterdammer Str. 10
49401 Damme
- Aus dem Antrag auf Projektförderung müssen die Projektbeschreibung und Zielsetzung, der Kostenplan, der Finanzierungsplan mit der Höhe der beantragten Förderung bei der Stiftung sowie der Terminplan ersichtlich sein. Folgende Information müssen vollständig angegeben werden:
- Angaben des Antragsteller/in
- Organisation mit Ansprechpartner
- vollständige Adresse,
- Telefonnummer oder Handy und E-Mail
- Angabe der Bankverbindung
- Projektbeschreibung
- unter Berücksichtigung der Satzung § 2 Stiftungszweck s. Seite 2
- Für laufende Betriebs – und Unterhaltskosten eines Projektes wird keine Förderung gewährt.
- Bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung sind das Eigeninteresse und die Leistungskraft des Zuwendungsempfängers angemessen zu berücksichtigen.
- Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, nach Erfüllung des Zuwendungszweckes einen Nachweis über die Verwendung der Förderungsmittel zu erbringen. Der Nachweis muss durch prüfungsfähige Unterlagen belegt werden.
- Die Stiftung behält sich das Recht vor, den Nachweis durch Einsicht von Unterlagen zu prüfen oder durch einen Beauftragten überprüfen zu lassen. Die Prüfung hat auch festzustellen, ob der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck erreicht wurde.
- Ergibt die Prüfung, dass die Förderungsmittel nicht entsprechend den Bedingungen des Bewilligungsbescheides verwendet wurden, kann die Zuwendung zurückgefordert werden.
Unvollständig ausgefüllte Anträge verursachen zusätzliche Wartezeit bei der Bearbeitung für den Antragsteller und sorgen für unnötigen Mehraufwand durch Rückfragen bei der Bearbeitung.