Sie können uns mit einer Spende dabei unterstützen, anderen Rückenwind zu geben.
Unsere Stiftung ist als anerkannte gemeinnützige Stiftung berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. Der Staat hat ein Interesse an der Förderung des Gemeinwohles durch steuerbegünstigte Stiftungen. Deshalb gelten für Zuwendungen an gemeinnützige und mildtätige Stiftungen, besondere steuerliche Vergünstigungen.
Wir freuen uns, wenn auch Sie Kinder und Jugendliche in Damme unterstützen wollen und sind für jede Hilfe dankbar. Für eine Einmalspende überweisen Sie einfach einen Betrag Ihrer Wahl an uns (Bankdaten s. u.).
Wenn Sie uns dauerhaft finanziell unterstützen möchten, geben Sie uns einen regelmäßigen Auftrag in Form einer Einzugsermächtigung. Sie legen den Förderbetrag und die Zahlungsweise selbst fest. Nutzen Sie hierfür einfach das folgende Formular.
Es gibt viele schöne Ereignisse im Leben, die man mit anderen teilen möchte – dazu gehören sicherlich Geburtstage, (Firmen-)Jubiläen oder Hochzeiten. Statt für die üblichen Geschenke entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, diesen besonderen Anlass für einen Spendenaufruf zu nutzen.
Und so geht es: Wünschen Sie sich von Ihren Gästen statt Geschenken eine Spende an die Stiftung Rückenwind in Damme. Teilen Sie Ihren Gästen unsere Bankverbindung und den Verwendungszweck mit:
Rückenwind – Stiftung für Kinder und Jugendliche
IBAN: DE81 2802 0050 4345 6789 00
BIC: OLBODEH2XXX
Oldenburgische Landesbank AG
Verwendungszweck 1: Name und Anschrift des Spenders
Verwendungszweck 2: Geburtstag Max Mustermann (Anlass, Name Gastgeber)
Am besten informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Spendenaufruf – wir stellen Ihnen dann gerne entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung.
Ihre Gäste erhalten ab einem Betrag von 50,00 Euro eine Spendenbescheinigung von uns, sofern Name und Adresse vollständig angegeben sind. Bei einem Betrag unter 50,00 Euro genügt der Abbuchungsbeleg als Nachweis fürs Finanzamt.
Sie als Gastgeber erhalten auf Wunsch eine Liste mit den Namen der Spender und der Gesamtsumme von uns. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Einzelsummen nennen.
Sie können auch die Spenden auf Ihrer Feier selbst einsammeln und den Gesamtbetrag anschließend an die Stiftung Rückenwind überweisen. Wenn Sie uns die Namen, die Anschrift und den jeweiligen Spendenbetrag der einzelnen Spender mitteilen, erhalten diese von uns automatisch eine Spendenbescheinigung. Oder wir stellen Ihnen als Gastgeber die Bescheinigung über den Gesamtbetrag aus.
Für Ihre Spenden verwenden Sie bitte das Spendenformular aus dem Downloadbereich.
Die Möglichkeiten der Anteilnahme an einem Trauerfall sind vielfältig. Allgemein bekannt ist der letzte Gruß mit Blumen- oder Kranzschmuck am Grab des Verstorbenen. Seit einiger Zeit steigt der Anteil der Angehörigen, die eine Spende zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung vorziehen. Eine Kondolenzspende erzielt eine langfristige Wirkung beim Empfänger – so kann selbst ein Trauerfall noch etwas Tröstliches bewirken.
So können Sie eine Kondolenzspende veranlassen:
In der Todesanzeige und im Trauerbrief wird der Wille des Verstorbenen bzw. der Wunsch der Angehörigen bekannt gegeben, dass sie sich anstelle von Kränzen und Blumen für eine Spende an die Stiftung Rückenwind entscheiden und die Bankverbindung mitgeteilt. Als Verwendungszweck sollte angegeben sein:
Verwendungszweck 1: Name und Anschrift des Spenders
Verwendungszweck 2: Kondolenz Max Mustermann (Anlass, Name des Verstorbenen)
Die Angehörigen erhalten auf Wunsch eine Liste mit den Namen der Spender und der Gesamtspendensumme von uns. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Einzelsummen ausweisen.
Unser Spendenkonto:
Rückenwind – Stiftung für Kinder und Jugendliche
IBAN: DE81 2802 0050 4345 6789 00
BIC: OLBODEH2XXX
Oldenburgische Landesbank AG
Als Spender erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung bei einer Spende ab 50,00 Euro. Bei Spenden unter 50,00 Euro genügt der Abbuchungsbeleg als Nachweis.